Barrierefreiheit
Barrierefreiheit auf Kaiserskorpion.de: Aktuelle Maßnahmen, WCAG-Konformitätsstatus, bekannte Einschränkungen und Feedback-Kontakt.
Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2025
Aktueller Status
Diese Website ist weitgehend konform mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Wir arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Hürden abzubauen.
- Konformität: ca. 90%
- Letzte Prüfung: 22. Oktober 2025
- Prüfmethodik: Automatisierte Tests (pa11y/axe) und manuelle Screenreader-Tests
Die offizielle Erklärung zur Barrierefreiheit erläutert Umfang, Methodik, bekannte Abweichungen und das Durchsetzungsverfahren gemäß BFSG/EN 301 549.
Unsere Maßnahmen
Wir haben folgende Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten:
Tastaturnavigation
Die gesamte Website ist vollständig per Tastatur nutzbar. Alle interaktiven Elemente haben einen sichtbaren Fokuszustand.
Screenreader-Unterstützung
Wir verwenden semantisches HTML, ARIA-Attribute und eine sinnvolle Überschriftenstruktur für optimale Screenreader-Kompatibilität.
Visuelle Zugänglichkeit
- Hoher Farbkontrast (mindestens 4.5:1 für normalen Text)
- Skalierbare Schriftgrößen bis 200%
- Ausreichende Zeilenlängen für gute Lesbarkeit
Barrierefreiheits-Einstellungen
Im Zugänglichkeitsmenü (unten rechts auf jeder Seite) finden Sie Optionen für:
- Schriftgröße: 4 Stufen von klein bis extra groß
- Kontrast: Normal oder erhöhter Kontrast
- Bewegung: Reduzierte Bewegungseffekte
- Farbschema: Hell, Dunkel oder System
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen gibt es einige bekannte Einschränkungen:
- Ältere Bilder: Vereinzelt sind Alternativtexte noch in Überarbeitung
- Drittanbieter-Medien: Einige eingebettete Medien sind abhängig von externen Diensten
- PDF-Dokumente: Nicht alle älteren PDFs sind vollständig barrierefrei
Barrieren melden
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
E-Mail: barrierefreiheit@kaiserskorpion.de
Wir reagieren in der Regel innerhalb von 7 Werktagen und bemühen uns, gemeldete Probleme zeitnah zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden: